Vogelabwehr an Gebäuden

Es gibt Situationen, in welchen das Vergrämen von Vögeln nicht nur sinnvoll sondern auch notwendig ist. Speziell im Bereich des Bauwesens, wenn es um den Schutz von denkmalgeschützten Fassaden geht oder im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen kann die Abwehr von Tauben und anderen Vögeln sehr hilfreich sein. Auf Flughäfen ist das Vergrämen der Vögel absolut notwendig um Schäden an Flugzeugen zu verhindern.
Auch in privaten Haushalten wird die Nachfrage nach Möglichkeiten bei der Vogelabwehr bzw. Taubenabwehr zunehmend größer. Da es sich bei den Vögeln nicht um sog. Schädlinge, wie z. B. Nager und einige Insektenarten handelt, sind die Möglichkeiten des „Vergrämens“ von Vögeln und das Verhindern des Nestbaus in Ihrer Methodik sehr begrenzt. Auch spielen gesetzliche Vorgaben des Tierschutzes bei der Auswahl der möglichen Vogelabwehr / Taubenabwehr eine entscheidende Rolle.
Vogelabwehr beschreibt die Methodik des Vergrämens von Vögeln und das Verhindern deren Nestbaus, sowie das Verhindern des landes der Tiere an ungewollten Orten, speziell an und in Gebäuden.
Angefangen beim Nestbau an ungewollten Orten über unerwünschte Kotablagerungen bis hin zu Ernteschäden in der Landwirtschaft – die Gründe, die Vogelabwehrmaßnahmen erfordern können sind vielfältig:
Im Weinbau will man mit dem Vergrämen der Vögel das Zerstören der Trauben verhindern
Bevorzugte Nistplätze auf Gebäudedächern kann zu Verstopfungen der Dachrinnnen führen und das daraufhin ins Gebäude eindringende Wasser kann langfristig zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen
Im Umbau befindliche denkmalgeschützte Häuser sind ein beliebter Aufenthaltsort und Nistplatz von Vögeln / Tauben. Die Kotablagerungen der Tiere können durch Ihre Beschaffenheit Steinfassaden und sogar Metalle angreifen und langfristig zerstören.
Abgesehen von unschönen Kothaufen z. B. in Innenstädten können diese „Hinterlassenschaften“ Träger von Parasiten und Keimen sein.
Nicht selten führt das zu Allergien beim Menschen und sogar das Übertragen von Krankheitserregern macht eine Vogelabwehr / Taubenabwehr notwendig
Die Möglichkeiten der Abwehr von Vögeln / Tauben kann unterteilt werden in:
akkustische Maßnahmen
physikalische Maßnahmen
ja sogar juristische Maßnahmen, auf welche der Schädlingsbekämpfer als solcher nur geringen Einfluß hat.
In Abhängigkeit von örtlichen Gegebenheiten können die Maßnahmen zur Abwehr / Vergrämung von Vögeln / Tauben als Einzelmaßnahmen, aber auch als Kombination mehrerer Maßnahmen zum Einsatz gebracht werden.
Ein Beispiel für eine juristische Vogelabwehrmaßnahme ist das Bundesland Hessen, in welchem der Verwaltungsgerichtshof das Töten von verwilderten Haustauben gesetzlich ermöglicht, allerdings unter bestimmten Auflagen und Kontrollen.
Vogelabwehr / Taubenabwehrmaßnahmen, die es jedem Bürger ermöglichen Einfluss auf den Aufenthaltsort bzw. auf Nistplätze der gefiederten Freunde zu nehmen können sind akustische Abwehrmaßnahmen. Dazu können geräuscherzeugende Geräte, z.B. Schall- und Ultraschallgeräte, Knallgeräte und Geräte die Vogelschreie erzeugen, verwendet werden. Der Einsatz akkustischer Geräte, die im Bereich des für den Menschen hörbaren liegen sind jedoch aufgrund der Lärmbelästigung umstritten.
Sie können die Vögel / Tauben mit sog. Ultraschallgeräten vergrämen. Diese erzeugen akustische Signale in einem für den Menschen nicht wahrnehmbaren Frequenzbereich und sollen somit das Nisten der Vögel im unmittelbaren Umfeld verhindern.
Eine äußerst effektive, von professionellen Schädlingsbekämpfern angewandte Methode zur Taubenabwehr / Vogelabwehr gehört in die Kategorie der physikalischen Abwehrmaßnahmen. Diese Maßnahmen können realisiert werden durch:
das Anbringen sog. Spikes (Vogelabwehrspitzen, Taubenspikes). Das sind Drahtgeflechte aus Metall deren nach oben gerichtete Spitzen das Landen der Tauben verhindern
an Gebäuden verhindert man das Landen und Nisten von Tauben durch Anbringen großflächiger Netze und Gitter an der Außenfassade. Das ist die wohl am häufigsten verwendete Methode bei der Abwehr von Tauben / Vögeln, da die Anbringung an nahezu allen Gebäudeteilen möglich ist.
Auch Vogelatrappen und sog. Vogelscheuchen können unerwünschtes Nisten von Vögeln verhindern. Das ist eine beliebte Methode der Landwirte
Sog. Spanndrahtsysteme bei denen durch Anbringung dünner Drähte an beliebeigen Stellen von Gebäuden das Nisten von Tauben verhindert wird, werden sehr häufig genutzt
Der Einsatz von Elektroabwehranlagen ist eine weitere Möglichkeit der Taubenabwehr / Vogelabwehr. Optisch gleiche diese Systeme den Spanndrahtsystemen, jedoch unter Einsatz von Strom.
Eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Abwehr von Tauben und zur Vogelabwehr im Allgemeinen stehen Ihnen, je nach gegebenen Voraussetzungen zur Verfügung.
Wir beraten Sie gern, wenn Sie Fragen zu konkreten Einsatzgeräten haben, aber auch wenn Sie auf der Suche nach einer, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Methode zur Vogelabwehr sind.
Gern stehen wir Ihnen mit fachkompetenten und praxisorientierten Ratschlägen zur Seite.
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