Tierabwehr

Etwas sonderbar ist der Gedanke an die Abwehr von Tieren, die wir zum Teil seit vielen Jahrhunderten domestizieren, dennoch aber ihre Anwesenheit in unseren Gärten und Häusern zu einem Bestandteil der TIERABWEHR machen.
Oftmals ist es der Mensch mit deinen Lebensgewohnheiten, der eine Vielzahl von Tieren in unsere Nähe lockt (das ist zum Teil von uns gewollt), z.B. Vögel, die wir im Winter füttern – im Sommer jedoch weder den lärmenden Gesang noch die ständig schreienden Jungvögel und schon gar keine Hinterlassenschaften(Kot) in unserer häuslichen Umgebung oder im Garten haben wollen.
Eine ähnliche Art des „Zusammenlebens“ zwischen Mensch und Tier finden wir zunehmend in den Städten. Dort lockt es die Bewohner des Waldes, wie den Fuchs oder das Wildschwein, aufgrund eines überaus üppigen und abwechselnden Speiseangebots aus Ihrer gewohnten Umgebung. Grund dafür ist eine weitestgehend unbekannte aber dennoch folgenreiche Geschäftsbeziehung zwischen den Bewohnern der Städte, als Nahrungslieferant durch Reste im Müll und der städtischen Müllabfuhr, die dieses Nahrungsangebot ausreichend lang zur Verfügung stellt um danach die Überbleibsel als Müll zu entsorgen.
So zum Beispiel war es dem Fuchs möglich, nicht nur „in die Stadt zu ziehen“ sondern aufgrund des reichhaltigen Nahrungsangebotes auch seine „Geburtenrate zu optimieren“. Statt wie üblich etwa 5 Jungtiere, gebären die Füchse in den Städten bis zu 10 Jungtiere, womit sich die Doppelte Anzahl von Füchsen in der nächsten Generation mit etwa der gleichen Geburtenrate vermehrt und somit die Population im städtischen Einzugsgebiet explosionsartig ansteigen lässt. Das zwingt uns zu Tierabwehrmaßnahmen.
Ein weiterer Fall in dem eine Abwehr gegen Tiere unbedingt notwendig ist stellt das Vergämen von Vögeln dar. In den Städten sind es die Tauben, die wir speziell im Bereich der Gebäudesanierung als „Feind“ betrachten und nach ABWEHR verlangen. Noch größere Schäden können Vögel in der Landwirtschaft verursachen, wenn z.B. das Obst an den Bäumen angefressen wird oder gar die Trauben für unseren „edlen Tropfen“ welche den gefiederten Freunden in vielen Weinanbaugebieten als Nahrungsquelle zur Verfügung stehen, für den Winzer unbrauchbar werden.
Ein ganz anderes Beispiel, welches doch immer wieder ein Staunen oder Schmunzeln bei den Menschen auslöst, sind diverse Begegnungen mit Wildschweinen & Co. Die uns nachts an der Verkehrsampel begegnen. Sie scheinen uns regelrecht zu einem „Rennen“ herauszufordern, wenn man im Auto sitzend von der Sau und Ihren „Jungen“ beobachtet wird…
Heutzutage ist es ein Highlight, wenn man die soeben aufgeführten Tierarten in unseren heimischen Wäldern beobachten kann und kaum jemand verzieht das Gesicht, wenn uns in städtischen Gebieten der Fuchs auf unserem allabendlichen Spaziergang sprichwörtlich „Gute Nacht sagt“. Doch nicht nur die Tiere des Waldes veranlassen den Menschen zum Ergreifen von TIERABWEHRMAßNAHMEN. Auch unsere Haustiere, Hund, Katze & Co. sind nicht in jedem Fall erwünscht. Diverse Hinterlassenschaften in Form von Kot in unseren Vorgärten und auf öffentlichen Rasenflächen können Grund für ergriffene Maßnahmen zur Abwehr von Katzen oder Hunden sein. Auch die frisch ausgebrachten Rasensamen erhalten keine reelle Chance zu keimen, wenn Frau Elster und ihre Freunde, diese bereits vor dem ersten Regen als Grundnahrungsmittel kurzfristig in Ihren Speiseplan aufnehmen.
Von „ärgerlich“ bis „finanziell frustriert“ finden Sie das breite Spektrum an menschlichen Reaktionen auf ein ungewolltes Dasein von Tieren, was diverse Möglichkeiten zu Tierabwehmaßnahmen für uns notwendig macht.
Die Tierabwehr d. h. das Vergrämen unter Berücksichtigung des Tierwohls, welches durch strenge gesetzliche Auflagen eingegrenzt und überwacht wird, bezieht sich hauptsächlich auf die folgenden Tiere / Tierarten:
Hunde, Katzen, Waschbären, Marder … Tierabwehr
Insekten wie Ameisen, Wespen, Wanzen, Fliegen … Insektenabwehr
Mäuse, Ratten, Maulwürfe und Wühlmäuse … Nagerabwehr
Vögel, insbesondere Tauben … Taubenabwehr
Man kann die Tierabwehr unterteilen in Abwehrmaßnahmen mit Hilfe von Ultraschallgeräten und die Abwehrmaßnahmen mittels Repellentien.
REPELLENTIEN sind natureigene oder synthetisch hergestellte Stoffe, die auf dem Prinzip der natürlichen Abneigung des Tieres, z.B. gegen einen bestimmten Geruch, basieren und durch das Positionieren solcher Geruchsstoffe, die Tiere abwehren, d.h. vergrämen sollen. Das Prinzip wird bereits hochwirkungsvoll im Tierreich selbst angewendet. E gibt Tiere, die derartige Geruchsstoffe bzw. Repellentien als körpereigene Stoffe dann absondern, wenn sie sich in Gefahr glauben. Solche „Stinker“ sind in fast jeder Tierart zu finden, z. B. bei den Säugetieren, bei den Insekten und sogar bei den Fischen.
Überall begegnen wir Varianten der Tierabwehr durch Repellentien bzw. Geruchsstoffe. Der bekannteste Vertreter der Säuger ist das Stinktier, welches sich durch das Absondern eines übelriechenden Anadrüsensekrets vor seinen Feinden zu schützen versucht. Sogar die Kleinsten, die Insekten, sondern bei Gefahr ein Sekret ab, welches sich durch furchtbaren Gestank auszeichnet – die Bettwanze oder die Stinkwanze
Die einzelnen Maßnahmen zur Tierabwehr mittels Repellentien finden Sie unter den jeweiligen Links.
Die TIERABWEHR MITTELS ULTRASCHALLGERÄTEN . Diese Geräte, die mit eingebauten Bewegungsmeldern ausgestattet sind, senden beim Erkennen von Wärme oder Bewegung der Tiere speziell Ultraschallwellen aus, die aufgrund der akustischen Signale zur Vertreibung / VERGRÄMUNG der Tiere führen. Es gibt verschiedene Ultraschallgeräte die in jeweils unterschiedlichen Frequenzbereichen Schall aussenden, der für den Menschen für gewöhnlich nicht wahrnehmbar ist. Eine Methode, die vorrangig auf großen Flächen angewendet wird. Das Spektrum der ausgesendeten Schallwellen beginnt in allen Geräten bei 16.000 Hz, da dort der menschliche Hörbereich endet. Andernfalls wäre es möglich, dass Ihr Nachbar aufgrund der Lärmbelastung das Weite sucht.
Wichtig zu wissen ist, dass beim Einsatz solcher Ultraschallgeräte auch bei den Tieren eine Toleranz bezüglich der Töne dazu führen kann, dass eine Vergrämung erfolglos bleibt, weil sich die Tiere an die erzeugten Töne gewöhnt haben. Um zu verhindern, das genau diese Toleranz entsteht, sollte man im geräteabhängigen Variationsbereich die Schallwellen hin und wieder verändern oder das Gerät alle 14 Tage für mindestens 24 Stunden ausschalten.
Je nach Tierart, geben wir Ihnen gern Auskunft zu den wirkungsvollsten Abwehrmaßnahmen und einsatzfähigen Geräten. Sie erreichen uns unter der genannten Hotline, wo wir gern all Ihre Fragen beantworten. Auf den Produktseiten finden Sie neben detaillierten Informationen zum Gebrauch und den Einsatzgebieten auch die entsprechenden technischen Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter.

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