Beschreibung
- BASF führt eine neue, innovative Fendona® Formulierung für die professionelle Schädlingsbekämpfung in Deutschland und Österreich ein.
- Die Kombination aus den Wirkstoffen Alphacypermethrin und natürlichen Pyrethrinen ermöglicht eine rasche Sofortwirkung mit schnellem Knock-down und guter Austriebwirkung, sowie einen zuverlässigen Dauereffekt.
- Die Wirkstoffformulierung sorgt für zuverlässige Ergebnisse bei außergewöhnlich niedrigen Dosierungen, sowie maximalen Anwendungskomfort ohne Geruchsbelästigung mit geringen Gesamtbehandlungskosten.
- Das neue Emulsionskonzentrat eignet sich gut zum Resistenzmanagement und ermöglich vielseitige Anwendungen als ihr Standardinsektizid.
- Zielorganismen: Fliegende und kriechende Insekten und Spinnentiere, z.B. Fliegen, Mücken, Motten, Wespen, Schaben, Ameisen, Speckkäfer, Silberfischchen, Bettwanzen, Flöhe, Zecken, Milben und Spinnen.
- Aufwandmenge und Konzentration: 20 ml in 5L Wasser (0,4%) für die Behandlung von 100 m² Oberfläche (oder doppelte Konzentration: 40 ml in 5L Wasser (0,8%) für verlängerte Wirksamkeit auf 100m² Oberfläche).
- 1 Liter Fendona® 60 EC plus reicht für die Behandlung von 5000m² bzw. 2500 m² Oberfläche.
- Einsatzbereiche: In privaten und gewerblichen Räumlichkeiten einschließlich Lebensmittelverarbeitung und öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Hotels und Restaurants.
Wichtige Daten
- Handelsbezeichnung: FENDONA 60 EC plus
- Zulassungsnummer: baua Reg-Nr.: N-86362
- Wirkstoff: 60,4 g/l Alpha-Cypermethrin 6,25% (w/w); 11,5 g/l Chrysant.cinerariaefolium-Extrakt (Pyreth.Extrakt)
Sicherheitsdatenblatt
Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt, welches Sie hier downloaden können:
—> nur bei Einschränkung “Berufsmäßiger Verwender”
Nur für Berufsmäßige Verwender! Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass sie ein Berufsmäßiger Verwender sind:
- mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I, Nr. 3 Gefahrstoffverordnung
- mit Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
- mit Sachkundenachweis gemäß §4 Tierschutzgesetz
- Verwender mit besonderen Sachkenntnissen (Zertifikat der Teilnahme an einer Schulung)
Sie werden hiermit darüber aufgeklärt, dass die Verwendung durch nicht-sachkundige oder private Verwender gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit § 16 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie uns weiterhin, das sie das bestellte Produkt in erlaubter Weise verwenden sowie alle rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen werden und das sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Wir senden Ihnen ein Informationsblatt über die mit dem Verwenden des Produkts verbundenen Gefahren sowie über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung zu.
—> nur bei Rodentiziden
Hinweis bei Rodentiziden der 2. Generation
Die Anwendung dieses Produktes ist berufsmäßigen Anwendern mit Sachkunde und sachkundigen Anwendern (Schädlingsbekämpfern) vorbehalten. Die Anwendung durch nicht-sachkundige oder private Anwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit §16 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass sie Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender mit entsprechender Sachkunde nach ChemVerbotsV bzw. nach PflSchG oder Mitarbeiter öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten sind bzw. die Produkte nicht selbst anwenden sondern von einer der vorgenannten Gruppe zugehörigen Personen anwenden lassen.
Deshalb erfolgt die Abgabe dieses Produktes nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Sie haben später bei der Eingabe ihrer persönlichen Daten die Möglichkeit den Inhaber und die Nummer des Sachkundeausweises anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
—> nur bei Selontra
SELONTRA Produkte
Um den Nutzen und die Vorteile der Selontra®-Produkte erfahren zu können, hat BASF ein Online-Trainingsprogramm (www.training.selontra.com) entwickelt, das die Speed-Baiting Methode mit Selontra® im Detail erklärt. Nach Absolvierung des Programms kann der so zertifizierte Anwender Selontra® bei uns erwerben. Weitere Informationen finden Sie unter BASF Selontra.
Jetzt ein SELONTRA Schulungsprogramm kostenlos starten! Wenn sie Selontraprodukte kaufen, senden Sie uns bitte das Selontra-Zertifikat.
Kennzeichnung nach CLP Verordnung
Gefahreinstufung mit Gefahrenpiktogramm (GHS)
- GHS 07 Ausrufezeichen
- GHS 09 Umwelt
Signalwort:
- Achtung
Gefahrenhinweise (H-Sätze) Kennzeichnungselemente gemäß EU1272/2008
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. - H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H301 Giftig bei Verschlucken.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H302 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen
Sicherheitshinweise (P-Sätze) Kennzeichnungselemente gemäß EU1272/2008
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Etikett lesen.
P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes
tragen.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich
Wasser und Seife waschen.
P333 + P311 Bei Hautreizung oder -ausschlag: GIFTINFORMATIONSZENTRUM
oder Arzt anrufen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Sonstige Gefahren
- Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 – Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung.
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine
Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren
beitragen können.
Notfallnummern:
- Berlin: Giftnotruf Berlin
Giftnotruf der Charité Universitätsmedizin Berlin
Campus Benjamin Franklin, Haus VIII (Wirtschaftsgebäude), UGNotruf: 030 192 40
Telefax: 030 450 569 901 (Keine Notfall-Anfragen!)
E-Mail: giftnotruf@charite.de
Internetadresse: Giftnotruf Berlin
Hindenburgdamm 30
12203 Berlin
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